Informationen gemäß Artikel 141 der Gesetzesdekret Nr. 206/2005 und Artikel 14 der EU-Verordnung 524/2013

Gemäß und im Sinne von Artikel 141 der Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005 ("Verbrauchergesetzbuch") informiert Savar S.r.l. Nutzer, die "Verbraucher" sind, wie sie im Satz definiert sind. 3, Absatz 1, Buchstabe a) des Verbrauchergesetzbuches, dass jeder Streit, der direkt oder indirekt mit dem Abschluss, der Ausführung, der Auslegung und Beendigung von Vertragsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der von der Seite angebotenen Dienstleistungen Technicalceramics.com ergibt und nicht einvernehmlich gelöst werden kann, an alternative Streitbeilegungsstellen (sogenannte ADR – Alternative Streitbeilegung) gemäß den Artikeln 141 bis ff. des Verbrauchergesetzbuchs übertragen werden kann.
 
Wenn der Nutzer diese Stellen kontaktieren möchte, kann er oder sie den Beschwerdedienst von Savar S.r.l. kontaktieren, der mitteilt, ob er beabsichtigt, diese Stellen zu nutzen, und gegebenenfalls alle nützlichen Daten übermittelt, um deren Zugang zu ermöglichen.
Savar S.r.l. informiert die Verbraucher gemäß Artikel 14 der EU-Verordnung 524/2013, dass auch eine europäische Plattform für die "Online"-Streitbeilegung (ODR – Online-Streitbeilegung) eingerichtet wurde, die auf der Website der http://ec.europa.eu/consumers/odr/ konsultiert werden kann, wo weitere Informationen zur Nutzung alternativer Streitbeilegungsorgane und eine aktualisierte Liste der ADR-Einheiten eingesehen werden können, Finden Sie deren Kontaktdaten, einschließlich des Links zur entsprechenden Website sowie alle nützlichen Informationen, um die Angelegenheit an eine der genannten Stellen zu verweisen und den Streit elektronisch zu lösen.
 
Für die oben genannten Streitigkeiten kann der Nutzer, der in einem anderen Staat der Europäischen Union wohnt, auch auf das in der Ratsverordnung (EG) Nr. 861/2007 vom 11. Juli 2007 erwähnte europäische Verfahren zugreifen, das auf der Website www.eur-lex.europa.eu zur Beilegung von Amtsstreitigkeiten verfügbar ist. Das Verfahren kann unter der Bedingung eingeleitet werden, dass der Wert des Streits, abzüglich rechtlicher Zinsen, Rechte und Ausgaben den Gesamtbetrag von 2.000,00 € nicht übersteigt.
 
Dies geschieht ohne Beeinträchtigung des Rechts des Nutzers, der ein "Verbraucher" ist, Berufung beim ordentlichen Richter mit Zuständigkeit für Gebiet, Gegenstand und Wert zu legen oder auf die außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren gemäß Teil V, Titel II-bis, des Verbrauchergesetzbuchs zurückzugreifen.
 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Beschwerdeservice von Savar S.r.l.
 
Zuletzt aktualisiert am: 31.10.2018